Bezirkstagung

Liebe Schachfreunde,

die Corona-Pandemie stellt viele Sportvereine vor enorme Herausforderungen. Insbesondere das Verbot von Zusammenkünften in Vereinen führt dazu, dass derzeit keine Mitgliederversammlungen als Präsenzveranstaltungen stattfinden dürfen und damit die Vereine keine Entscheidungen treffen können. Auch die Bezirkstagung am 09. Mai 2020 kann deswegen nicht stattfinden.

Der Gesetzgeber hat dieses Problem erkannt und mit einem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht reagiert indem er folgende Regelung erlassen hat:

Auszug aus Artikel 2 § 5 Absatz 1:

„Ein Vorstandmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.“ Die Regelung ist am 28.03.2020 in Kraft getreten und endet am 31.12.2021.

In unserem Bezirk betrifft das die Positionen des 1. Vorsitzenden, des 1. Spielleiters und des DWZ-Referenten.

Der NRW-Kongress ist als Präsenzveranstaltung für den 11. Juni 2020 (Fronleichnam) geplant. Auf Südwestfalenebene wird gerade über die Möglichkeit einer Video-/Telefonkonferenz diskutiert. Vielleicht besteht für uns die Möglichkeit, Bezirkstagung und Spielausschusssitzung Anfang Juli in einer gemeinsamen Veranstaltung durchzuführen. Wenn nicht, müssen wir andere Lösungen finden.

Im Auftrag des Vorstandes
Christof Dinter
1. Vorsitzender